Rechtstipp: Halligalli auf hoher See ist nicht versichert Rechtstipp: Halligalli auf hoher See ist nicht versichert Versicherung Rechtstipp: Halligalli auf hoher See ist nicht versichertFreizeitkapitäne dürfen bei groben Verstößen gegen seemännische Sorgfaltspflichten laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle nicht auf Geld von ihrer Versicherung hoffen.