Versicherung muss Augenoperation nicht zahlen
Eine private Krankenversicherung ist nicht verpflichtet, für einen Versicherten eine Augenoperation zu zahlen, wenn dessen Sehschwäche auch mit einer Sehhilfe ausgeglichen werden kann. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Aktenzeichen: 23 0 213/11).