Eingetragene Lebenspartner erhalten vorerst keinen Splittingtarif
Der Bundesfinanzhof will eingetragenen Lebenspartnerschaften vorerst nicht den Splittingvorteil gewähren. Zwar sind Verfassungsbeschwerden anhängig, die Bundesrichter sind aber nicht von der Verfassungswidrigkeit der geltenden Regelung überzeugt (Aktenzeichen: III B 187/11).