Sprachtrainer ist als Lehrer rentenversicherungspflichtig
Selbstständige Sprachtrainer sind als Lehrer rentenversicherungspflichtig. Das gilt auch dann, wenn der Unterricht nicht mehr auf die Vermittlung sprachlicher Grundlagen, sondern "kulturspezifischer Konventionen" abzielt. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 2 R 115/12).