Rechtstipp: Bei Hindernis gilt Reißverschlussprinzip nicht
Im Straßenverkehr gilt das Reißverschlussprinzip nur dann, wenn auch wirklich eine Spur wegfällt. Man kann sich auf dieses Prinzip nicht berufen, wenn lediglich ein Hindernis den Fahrstreifen blockiert. Der Fahrspurwechsler muss jede Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer ausschließen.