Arbeitgeber darf Bewerber für „junges Team“ suchen
Beschreibt sich ein Unternehmen in einer Stellenanzeige als Arbeitgeber mit einem "jungen motivierten Team", ist dies kein Indiz für eine Diskriminierung älterer Bewerber. Das entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg und wies damit die Klage eines 57-Jährigen ab, der sich erfolglos auf eine Stelle als Finanzbuchhalter beworben hatte (Aktenzeichen: 2 Sa 574/11).