Rechtstipp: Nicht-Besetzung einer Stelle kann diskriminierend sein
Abgelehnte Bewerber können auch dann Anspruch auf Schadenersatz wegen Diskriminierung haben, wenn der Arbeitgeber gar keinen Bewerber eingestellt hat. Das entschied das Bundesarbeitsgericht und verwies damit die Klage eines IT-Entwicklers an die Vorinstanz zurück.