Doppelte Haushaltsführung: Geliebte kostet nicht den Steuervorteil
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhält, kommt selbst dann in Genuss des Steuerprivilegs der doppelten Haushaltsführung, wenn er bei seiner Geliebten wohnt. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI R 25/11).