Keine kürzeren Aufbewahrungszeiten für Steuerunterlagen

Ursprünglich war geplant, zu Beginn des Steuerjahres 2013 die Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen deutlich zu verkürzen - von bisher zehn auf zunächst acht und später sieben Jahre. Die angedachte gesetzliche Neuregelung trat allerdings nicht in Kraft, da das Jahressteuergesetz im Bundesrat und Vermittlungsausschuss gescheitert ist.

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