Keine kürzeren Aufbewahrungszeiten für Steuerunterlagen
Ursprünglich war geplant, zu Beginn des Steuerjahres 2013 die Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen deutlich zu verkürzen - von bisher zehn auf zunächst acht und später sieben Jahre. Die angedachte gesetzliche Neuregelung trat allerdings nicht in Kraft, da das Jahressteuergesetz im Bundesrat und Vermittlungsausschuss gescheitert ist.