Rechtstipp: Vermieter darf nur tatsächlich entstandene Kosten umlegen
Der Vermieter darf fiktive Kosten für die Straßenreinigung nur dann auf die Mieter umlegen, wenn er die Arbeiten selbst erbracht hat. Hat ein Dritter die Straße unentgeltlich gereinigt, ist das nicht möglich, entschied das Landgericht Berlin.