Studenten können Wohnungskosten steuerlich geltend machen

Fallen während des Studiums oder einer anderen Fortbildung Kosten für die Unterkunft am Studienort an, können diese jetzt in der Steuererklärung in voller Höhe angesetzt werden. Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI R 78/10) entschied, dass die Unterkunftskosten abzugsfähig sind, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Studenten ist.

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