Rechtstipp: Werbung für „Taxen-Mietwagen“ verboten
Ein Fuhrpark, der in seiner Werbung "Taxen-Mietwagen" anbietet, handelt unrechtmäßig. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm, wie die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg mitteilte. Denn er vermittele den die Verbraucher irreführenden Eindruck, es handle sich bei dem Angebot um eine zusätzliche Kategorie im Bereich der Personenbeförderung.