Rechtstipp: Telefonkosten bei Auswärtstätigkeit absetzbar

Wer als Arbeitnehmer mindestens eine Woche auswärts tätig ist, kann die Kosten für Telefongespräche als Werbungskosten absetzen. Das entschied der Bundesfinanzhof. In dem Fall hatte ein Marinesoldat während eines längeren Auslandseinsatzes an den Wochenenden 15 Telefongespräche mit seiner Lebensgefährtin und Angehörigen für insgesamt 252 Euro geführt.

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