Rechtstipp: Bei Lasermessung reicht Zeugenaussage eines Polizisten
Bei einer Tempokontrolle per Laser darf der Messwert auch dann zur Grundlage einer Verurteilung in einer Bußgeldsache gemacht werden, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung in das Messprotokoll nur von einem Polizeibeamten kontrolliert wurde.