Toilettenfrauen haben Anspruch auf Mindestlohn für Reinigungskräfte
Für Toilettenfrauen, die in einem Reinigungsbetrieb angestellt sind, gilt der Tarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk und damit der tarifvertragliche Mindestlohn nach dem Entsendegesetz. Das entschied das Sozialgericht Berlin und wies damit die Klage des Unternehmens gegen einen Zahlbescheid der Rentenversicherung zurück (Aktenzeichen: S 73 KR 1505/10).