Nach Sanierung gilt aktueller Schallschutzstandard
Der Vermieter muss bei der Sanierung eines Gebäudes den aktuellen Schallschutzstandard einhalten. Wenn er das Gebäude nach der Sanierung im Mietvertrag einem neueren Baujahr zuordnet, kann der Mieter den Standard dieses Baujahrs erwarten. Das entschied das Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Aktenzeichen: 531 C 49/11)