Autoversicherung kürzt Leistung auch bei weniger als 0,8 Promille
Wer mit 0,55 Promille einen Autounfall baut, muss damit rechnen, dass der Kaskoversicherer seine Entschädigung kürzt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor (Aktenzeichen: I-4 U 101/10).