Vermieter muss Tür nicht kürzen
Der Vermieter muss die Zimmertür nicht kürzen, wenn der Mieter einen Teppich auf dem vorhandenen Linoleumfußboden verlegen möchte. Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschied, dass der Mieter keinen Anspruch darauf hat, dass der Vermieter die untere Türkante absägt, um ein Schließen der Türen zu ermöglichen (Aktenzeichen: 111 C 319/09).