Überschwemmung ist nicht immer versichert
In der Regel sehen Elementarschadenversicherungen einen Schutz gegen Überschwemmungen vor. Aber nicht alles, was der Versicherte unter einer Überschwemmung versteht, fällt im versicherungsrechtlichen Sinn unter den Schutz, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg zeigt.