Urlaubsabgeltung darf nicht auf Arbeitslosengeld angerechnet werden
Eine Abgeltung für den Resturlaub darf nicht auf den Anspruch für das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Dies entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem am Freitag veröffentlichten Urteil und gab damit der Klage einer 59-jährigen Frau aus Solingen recht.