Verkehrslärm berechtigt grundsätzlich nicht zur Mietminderung
Vorübergehend erhöhter Verkehrslärm berechtigt einen Mieter grundsätzlich nicht zur Mietminderung. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Damit hatte die Klage eines Vermieters aus Berlin auf Zahlung der rückständigen Miete in letzter Instanz Erfolg.