Verwaltungsbeiräte dürfen nicht in laufende Geschäfte eingreifen

Verwaltungsbeiräte von Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen nicht in laufende Geschäfte eingreifen. Darauf macht die Verbraucherschutzorganisation Wohnen im Eigentum aufmerksam. "Verwaltungsbeiräte haben die Pflicht, ihren Verwalter zu beraten und zu kontrollieren, ob er ordnungsgemäß und im Interesse der Wohnungseigentümer arbeitet", erklärt Geschäftsführerin Gabriele Heinrich.

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