Heimliche Videoüberwachung im Supermarkt kann erlaubt sein
In öffentlich zugänglichen Räumen wie dem Kassenbereich eines Supermarkts kann eine heimliche Videoüberwachung zulässig sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung besteht, es keine Möglichkeit zur Aufklärung durch weniger einschneidende Maßnahmen gibt und die Videoüberwachung insgesamt nicht unverhältnismäßig ist.