Krankheitsgeschichte in Versicherungsantrag immer offenbaren
Wer eine Personenversicherung wie eine Krankenversicherung abschließen will, muss bei der Frage nach psychischen Krankheiten oder Beschwerden sowohl Schlafstörungen als auch depressive Verstimmungen angeben. Auch hinsichtlich der Verschreibung oder Einnahme von entsprechenden Psychopharmaka und Schlafmitteln besteht Mitteilungspflicht.