Rechtstipp: Job kann Waisenrente kosten

Wer jetzt seine Schullaufbahn beendet und ins Berufsleben startet, verliert eventuell den Anspruch auf seine Waisenrente. Darauf weist das Portal ihre-vorsorge.de hin. Waisenrenten werden nach dem 18. bis zum 27. Lebensjahr nur noch gezahlt, wenn die Waise sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet oder an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr teilnimmt.

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