Im Wald sind Spaziergänger auf eigene Gefahr unterwegs

Kommt ein Spaziergänger in einem Wald durch einen abbrechenden Ast zu Schaden, so hat er gegenüber dem Besitzer des Waldes keinen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Darauf weist das Onlineportal geldtipps.de unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes hin (Aktenzeichen: VI ZR 311/11).

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