Beschäftigte können trotz Werkvertrag versicherungspflichtig sein
Auch Beschäftigte mit Werkvertrag können tatsächlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Das gilt nach einem Urteil des Sozialgerichts Stade (Aktenzeichen: S 30 R 384/11) jedenfalls dann, wenn der vermeintlich Selbstständige weder über eine besondere Qualifikation noch eine eigene Betriebsstätte verfügt und zudem voll in den Produktionsprozess seines Auftraggebers eingebunden ist.