Alte Widerrufsbelehrung trotz Mangel gültig
Ein Fehler des Bundesjustizministeriums führt dazu, dass frühere unklar formulierte Belehrungen des Kunden über sein Widerrufsrecht weiterhin gültig sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die Belehrung in einem Pkw-Leasingvertrag aus dem Jahr 2006 für wirksam erklärt.