Auch nach nur einwöchiger Ehe gibt es Witwenrente
Auch nach einer ungewöhnlich kurzen Ehe kann ein Anspruch auf Witwenrente bestehen. Zu dieser Einschätzung kommt das Sozialgericht Heilbronn (Aktenzeichen: S 11 R 561/12). Dies gilt aber nur, wenn die Betroffene glaubhaft machen kann, dass es ihr bei der Eheschließung nicht um Versorgungsansprüche ging.