Wohngebäudeversicherung: Es kommt doch auf die Größe an
Wenn ein Versicherungsvertreter bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung falsche Angaben zur Wohnfläche im Vertrag aufnimmt, gereicht das dem Versicherten nicht zum Nachteil. Das entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Aktenzeichen: 5 U 60/11-12).