Wohnungsgröße vor Vertragsabschluss nachmessen

Die im Miet- oder Kaufvertrag angegebene Wohnfläche sollte vor Abschluss unbedingt nachgemessen werden. Die Stiftung Warentest weist in der Oktoberausgabe der Zeitschrift "Finanztest" darauf hin, dass die Zahlen auf dem Papier oft nicht der Wirklichkeit entsprechen. Betrage die Abweichung bei Mietwohnungen über zehn Prozent, kann die Miete anteilig gekürzt werden.

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