Rechtstipp: Wasserrohr ist nicht gleich Wasserrohr
Besitzt ein Gebäude zwei Wasserversorgungssysteme, dann ist nur das System im Rahmen der Wohngebäudeversicherung geschützt, welches das Gebäude mit der öffentlichen Wasserversorgung verbindet. In einem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall hatte das Haus zusätzlich ein älteres Wasserversorgungssystem, mit dem früher Grundwasser genutzt wurde.
Wohngebäudeversicherung: Es kommt doch auf die Größe an
Wenn ein Versicherungsvertreter bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung falsche Angaben zur Wohnfläche im Vertrag aufnimmt, gereicht das dem Versicherten nicht zum Nachteil. Das entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Aktenzeichen: 5 U 60/11-12).