Rechtstipp: Wasserrohr ist nicht gleich Wasserrohr

Besitzt ein Gebäude zwei Wasserversorgungssysteme, dann ist nur das System im Rahmen der Wohngebäudeversicherung geschützt, welches das Gebäude mit der öffentlichen Wasserversorgung verbindet. In einem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall hatte das Haus zusätzlich ein älteres Wasserversorgungssystem, mit dem früher Grundwasser genutzt wurde.

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