Rücklagenzahlungen zum Wohngeld steuerlich nicht absetzbar

Wohnungseigentümergemeinschaften bilden meist durch monatliche Zahlungen eine Instandhaltungsrücklage, aus der etwa größere Reparaturen an der Wohnanlage finanziert werden. Bei vermieteten Eigentumswohnungen sind diese Zahlungen jedoch erst dann steuerlich absetzbar, wenn mit ihnen tatsächlich Reparatur- oder Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden.

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