Mieter muss wiederholten Mangel immer wieder anzeigen
Mieter haben die Pflicht, einen wiederholt auftretenden Mangel jedes Mal dem Vermieter anzuzeigen. Sonst verlieren sie ihr Recht auf Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Aktenzeichen: 431 C 20886/11).