Rechtstipp: Inhaber eines Wohnungsrechts dürfen nicht vermieten
Ein dingliches Wohnungsrecht berechtigt nicht zum Vermieten der Räume. Erlöse, die der Eigentümer aus der Vermietung dieser Räume erzielt, müssen nicht an den Inhaber des Wohnungsrechts weitergegeben werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor.