Gericht: Gutes Zeugnis ist nur noch Durchschnitt
Arbeitnehmer müssen sich nicht mehr mit "befriedigend" im Zeugnis zufriedengeben, sondern können grundsätzlich auf der Note "gut" bestehen. Das geht jedenfalls aus einem Urteil des Berliner Arbeitsgerichts hervor (Aktenzeichen: 28 Ca 18230/11).