Zeugnisfälschung nach 30 Jahren verjährt – Polizist bleibt im Dienst

Ein Polizist darf ausnahmsweise auch dann im Dienst bleiben, wenn er bei seiner Einstellung ein gefälschtes Schulzeugnis vorgelegt hat. Zwar sei ein Widerruf der Verbeamtung wegen der Fälschung grundsätzlich zulässig, im konkreten Fall jedoch unverhältnismäßig, entschieden die Richter am bayerischen Verwaltungsgericht München (Aktenzeichen: M 5 K 11.4492).

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