Arbeitgeber darf irrtümlich gezahlte Zulage nicht streichen
Zahlt ein Arbeitgeber über mehrere Jahre irrtümlich eine Zulage zum Weihnachtsgeld, weil er eine Klausel im Tarifvertrag missverstanden hat, darf er die Zulage nicht einfach streichen. Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zufolge (Aktenzeichen: 10 AZR 571/11) durften die Beschäftigten nämlich bei wiederholter Zahlung darauf vertrauen, dass sie einen Anspruch auf die Zulage haben.