Vorsicht bei steuerfreien Extraleistungen des Arbeitgebers
Bestimmte Zusatzleistungen des Arbeitgebers können entweder steuerfrei sein oder pauschal lohnversteuert werden - sofern sie Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Was dabei unter dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu verstehen ist, damit befasste sich kürzlich der Bundesfinanzhof.