Düsseldorf (dapd). Wer sich von Telefonwerbung belästigt fühlt, kann seinem Unmut jetzt Luft machen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ-NRW) sammelt bis zum 16. September 2012 die Beschwerden von genervten Betroffenen. Damit will sie ihrer Forderung nach gesetzlichen Nachbesserungen mehr Nachdruck verleihen. Denn grundsätzlich ist Telefonwerbung verboten, wenn der Angerufene vorher nicht ausdrücklich seine Einwilligung dafür gegeben hat, teilte die VZ-NRW mit.
Doch die geltende Rechtslage wird offenbar häufig ignoriert. Nach wie vor würden viele Firmen ungefragte Werbeanrufe für den Vertrieb zum Beispiel von Telefon- und Serviceverträgen, Glücksspielen, Versicherungen, Geldanlagen oder Reisen nutzen. Wer die unerlaubten Anrufe dokumentiert und der Verbraucherzentrale meldet, könne helfen, die telefonische Belästigung möglicherweise künftig zu verhindern. Dazu muss ein entsprechendes Beschwerdeformular auf der Internetseite vz-nrw.de/telefonwerbung ausgefüllt werden, teilte die Verbraucherzentrale weiter mit. Alternativ dazu könnten unerlaubte Werbeanrufe auch direkt einer Beratungsstelle der VZ-NRW gemeldet werden.
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