Berlin (dapd). Ab Januar 2013 gibt es erstmals einen staatlichen Zuschuss für bestimmte private Pflege-Zusatzversicherungen. Diese Möglichkeit wird "Pflege-Riester" oder auch "Pflege-Bahr" genannt und ist Teil des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu der neuen Förderung:
Wozu brauche ich eine private Pflegeversicherung?
Wird ein Mensch pflegebedürftig, bekommt er Mittel aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Erfahrung zeigt aber, dass dieses Geld in vielen Fällen nicht ausreicht, um eine umfangreiche Betreuung zu gewährleisten oder einen Heimplatz zu finanzieren. Dann müssen der Kranke oder seine Familie zuzahlen. Dieses Risiko kann eine private Pflegeversicherung zumindest teilweise absichern.
Wie hoch ist der neue Zuschuss?
Der Bund schießt zu bestimmten Formen der Pflegeversicherung monatlich fünf Euro zu. Diese Förderung erhält jeder – unabhängig vom Einkommen. Dafür gibt es allerdings keine steuerlichen Vorteile für die Versicherten.
Für wen ist der Pflege-Riester gedacht?
Prinzipiell können alle Bundesbürger ab dem 18. Lebensjahr eine förderfähige Pflege-Versicherung abschließen. Das Bundesgesundheitsministerium zielt mit der Förderung eigenen Angaben zufolge vor allem auf Menschen mit geringerem Einkommen. Für sie soll der Zuschuss ein Anreiz zum Abschluss der Versicherung sein.
Profitieren können Menschen, die bereits erkrankt sind und ein hohes Risiko haben, in einigen Jahren pflegebedürftig zu werden. Denn eine wichtige Regelung des Pflege-Riesters besagt, dass die Versicherungen niemanden wegen einer Vorerkrankung ablehnen dürfen. Spezielle Gesundheitsprüfungen oder Risikozuschläge sind – anders als bei herkömmlichen Pflegeversicherungen – nicht zulässig.
Welche Voraussetzungen muss die Versicherung erfüllen?
Bei der Versicherung muss es sich um eine so genannte Pflege-Tagesgeld-Versicherung handeln. Versicherte müssen mindestens zehn Euro monatlich zahlen. Insgesamt muss so viel eingezahlt werden, dass die Versicherung bei Eintritt der Pflegestufe III mindestens 600 Euro monatlich auszahlen kann.
Mit welchem Eigenanteil muss man rechnen?
Das kommt ganz auf die gewünschte Leistung an. Es ist möglich, sich nur für den Fall abzusichern, dass die Pflegestufe III eintritt. Dann wird der Anteil geringer. Auch das Alter bei Vertragsabschluss wird eine Rolle spielen. Wie bisher auch werden Ältere mehr zahlen müssen als jüngere.
Derzeit kostet eine Zusatzversicherung, die im Pflegefall 1500 Euro im Monat zahlt, für 20-Jährige etwa 20 Euro monatlich. Wer 45 Jahre alt ist, zahlt für dieselbe Leistung schon 60 Euro im Monat.
Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) rechnet damit, dass der Eigenanteil der förderfähigen Versicherung prinzipiell höher ausfallen wird als bei den heutigen Versicherungen. Weil es keine Risikozuschläge für kranke Menschen gibt, wird das Risiko wahrscheinlich auf alle Versicherten umgelegt.
Welche Unternehmen bieten förderfähige Versicherungen an?
Das Gesetz ist erst Ende Juli beschlossen worden. Noch sind keine darauf zugeschnittenen Versicherungen auf dem Markt. Die Branche rechnet jedoch damit, dass ihre Unternehmen bis Ende des Jahres entsprechende Angebote erarbeiten werden.
Gibt es den Zuschuss auch für bereits bestehende Pflege-Versicherungen?
Das ist eher unwahrscheinlich. Denn laut Gesundheitsministerium erfüllen die meisten bestehenden Angebote die speziellen Voraussetzungen nicht. Es soll aber möglich sein, Altverträge an die neuen Richtlinien anzupassen.
In welchen Fällen zahlt die Versicherung?
Nach dem Vertragsabschluss gibt es eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren. Danach zahlt die Versicherung, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird. Ob ein Mensch tatsächlich pflegebedürftig ist, entscheiden die Pflegekassen, die zugleich die Eingruppierung in eine Pflegestufe vornehmen. Die Versicherungen müssen der Einschätzung der Pflegekassen folgen. Wird der Versicherte nicht pflegebedürftig, verbleibt das Geld beim Versicherungsunternehmen.
Was sagen die Kritiker?
Sozialverbände und Gewerkschaften halten die Pläne für unsozial. Sie glauben nicht, dass Geringverdiener den Mindestbeitrag von zehn Euro pro Monat aufbringen können. Sie werfen der Regierung vor, mit dem Zuschuss nur der Versicherungswirtschaft zu nützen.
(Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Verband der privaten Krankenversicherung (PKV), Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutscher Gewerkschaftsbund, Stiftung Warentest)
dapd