Nachbar muss Störung beweisen
Wenn nicht nachzuweisen ist, dass eine Störung wirklich vom Nachbarn verursacht wird, muss ein Grundstücksbesitzer sie hinnehmen. In einem vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelten Fall hatte der Besitzer eines Hanggrundstücks den Verdacht, dass von der Sickergrube des über ihm liegenden Grundstücks Wasser auf sein Gelände fließt.
Im Sommer Heizung auf „Nur-Wasserbetrieb“ stellen
Im Sommer sollte die Heizungsanlage im "Nur-Warmwasserbetrieb" laufen. Sonst kann es passieren, dass sich die Heizung an kühlen Tagen einschaltet und unnötig Energie verbraucht, informiert co2online, das Netzwerk für Klimaschutz.
Schmerzfrei erholen
Zahnprobleme im Urlaub vermeiden Kontrolltermine beim Zahnarzt sollten zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden. Besonders vor einem großen Jahresurlaub [...]
High Heels im Venen-TÜV
Dos and Don´ts beim Tragen hoher Absätze Hohe Absätze sind sexy, strecken das Bein und verleihen jeder Frau einen ganzen [...]
Ende des Schornsteinfegermonopols
Mit dem Ende des Schornsteinfegermonopols zum 31. Dezember 2012 kommt auf Hauseigentümer bei der Prüfung ihrer Heizungen mehr Verantwortung zu. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin.
Ministerium informiert über Familienpflegezeit
Arbeitnehmer können für bis zu zwei Jahre eine Familienpflegezeit in Anspruch nehmen - wenn ihr Arbeitgeber zustimmt. Die Neuregelung sieht vor, dass Beschäftigte mit Pflegeverpflichtungen ihre Arbeitszeit befristet reduzieren, der Lohn aber nicht voll, sondern nur um 50 Prozent der entfallenden Stunden gekürzt wird.