Spende ins Ausland bringt nicht automatisch Steuerbonus

Spenden an im Ausland ansässige gemeinnützige Organisationen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Empfänger die deutschen Vorgaben für Gemeinnützigkeit erfüllt und der Spender das auch beim Finanzamt mit geeigneten Belegen nachweisen kann. Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 11 K 2439/10 E).

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