Bundesarbeitsgericht: Rente mit 65 ist keine Altersdiskriminierung
Ein Arbeitsverhältnis darf mit dem 65. Lebensjahr beendet werden. Das Bundesarbeitsgericht hat am Dienstag entschieden, dass die am Rentenalter orientierte Grenze keine Altersdiskriminierung bedeute.
Rechtstipp: Jobangebot für Berufseinsteiger ist erlaubt
Arbeitgeber, die ein Trainee-Programm ausdrücklich für Berufseinsteiger ausschreiben, verstoßen nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Das entschied das Hessische Landesarbeitsgericht und wies damit die Klage eines Rechtsanwalts zurück.