Rechtstipp: Grober Verkehrsverstoß kostet Arbeitslosengeld
Ein Lkw-Fahrer, der seinen Arbeitsplatz wegen eines von ihm selbst verschuldeten Verkehrsunfalls verliert, muss eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hinnehmen. Das gilt zumindest dann, wenn der Unfall "grob fahrlässig" verursacht wurde, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied.