Arbeitszeit einer OP-Schwester beginnt mit dem Umkleiden
Arbeitgeber können unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet sein, ihre Beschäftigten während der Zeit des Umkleidens zu bezahlen. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor, auf das der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) hinweist.
Rechtstipp: Arbeitgeber ist an Arbeitszeitvergleich gebunden
Haben Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich einer bestimmten Arbeitszeitverteilung zugestimmt, können sie diese nicht mehr allein durch ihr Direktionsrecht verändern. Soll die vereinbarte Arbeitszeitverteilung verändert werden, muss vielmehr eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied.