Patient muss nicht für versäumten Arzttermin zahlen
Wer einen Arzttermin absagt, ist nicht dazu verpflichtet, dem Arzt Schadenersatz zu zahlen, weil dieser dann keine Behandlung abrechnen kann. Das entschied das Amtsgericht Bremen (Aktenzeichen: 9 C 0566/11). Dabei sei es unerheblich, ob bei Vereinbarung des Termins darauf hingewiesen wurde, dass eine Absage kostenpflichtig sein kann, befand das Gericht.
Ärztebewertungen im Netz sind oft wenig aussagekräftig
Wer einen neuen Arzt sucht, informiert sich heute oft zuerst auf einem der zahlreichen Bewertungsportale im Internet.