Patient muss nicht für versäumten Arzttermin zahlen

Wer einen Arzttermin absagt, ist nicht dazu verpflichtet, dem Arzt Schadenersatz zu zahlen, weil dieser dann keine Behandlung abrechnen kann. Das entschied das Amtsgericht Bremen (Aktenzeichen: 9 C 0566/11). Dabei sei es unerheblich, ob bei Vereinbarung des Termins darauf hingewiesen wurde, dass eine Absage kostenpflichtig sein kann, befand das Gericht.

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