Rechtstipp: Ältere Autos dürfen im Schadensfall in die Fachwerkstatt

Wer mit einem älteren Auto unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss oft mit Ärger und langwierigem Schriftverkehr rechnen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn er den Wagen in einer Fachwerkstatt reparieren lassen will. Dabei darf der Versicherer einen Betroffenen nicht pauschal darauf verweisen, er möge zu einer freien Werkstatt gehen.

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