Versicherte müssen Ausfälle von Hilfsmitteln teilweise hinnehmen
Wer behindert ist, muss den Ausfall eines Hilfsmittels wie eines Rollstuhls bis zu zehn Tage hinnehmen, wenn er Ersatz bekommt. Das entschied das Bundessozialgericht (Aktenzeichen: B 3 KR 15/11 R). Es wies zugleich darauf hin, dass der Ersatz nicht unbedingt gleichwertig sein muss.
Kasse muss Kosten für Spezialfahrrad eines Behinderten nicht tragen
Behinderte bleiben auf den Kosten für Fortbewegungsmittel sitzen, wenn diese nur den geografischen Horizont erweitern, aber nicht der Behandlung dienen. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hervor (Aktenzeichen: L 1 KR 100/10).