Rechtstipp: Betriebsrat hat Anspruch auf anonymen Internetzugang
Betriebsräte haben Anspruch auf einen PC mit anonymisiertem Internetzugang. Arbeitgeber dürften Betriebsratsmitgliedern nicht vorschreiben, als "Login" ihre persönlichen betrieblichen Nutzerdaten zu verwenden, entschied das Bundesarbeitsgericht.
Betriebsratstätigkeit im Urlaub ist Privatvergnügen
Unterbricht ein Betriebsratsmitglied seinen Urlaub, um an einer Gremiensitzung teilzunehmen, muss der Arbeitgeber den Urlaubstag nicht ersetzen. Das entschied das Arbeitsgericht Cottbus (Aktenzeichen: 2 Ca 147/12). In dem Fall, auf den der Frankfurter Bund-Verlag hinweist, hatte das Betriebsratsmitglied seinen Arbeitgeber über die Urlaubsunterbrechung informiert.