Betriebsratstätigkeit im Urlaub ist Privatvergnügen

Unterbricht ein Betriebsratsmitglied seinen Urlaub, um an einer Gremiensitzung teilzunehmen, muss der Arbeitgeber den Urlaubstag nicht ersetzen. Das entschied das Arbeitsgericht Cottbus (Aktenzeichen: 2 Ca 147/12). In dem Fall, auf den der Frankfurter Bund-Verlag hinweist, hatte das Betriebsratsmitglied seinen Arbeitgeber über die Urlaubsunterbrechung informiert.

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